Allgemeine Geschäftsbedingungen
TECH-BAU GmbH i. G. · Stand: Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Lieferungen, Montage-, Installations-, Reparatur-, Wartungs- und Bauleistungen der TECH-BAU GmbH i. G. (nachfolgend „Auftragnehmer“) mit ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
(2) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die einen Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
(4) Individuelle Vereinbarungen im Einzelfall haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Angebote und Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und 30 Tage ab Angebotsdatum gültig, sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist.
(2) Der Vertrag kommt durch schriftliche oder textliche Auftragsbestätigung (z. B. per E-Mail) oder durch Beginn der Ausführung zustande.
(3) Angaben auf der Website, insbesondere Ergebnisse des Angebots-Rechners, sind unverbindliche Orientierungswerte und kein Angebot im Rechtssinne.
(4) Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Zeichnet sich ab, dass die veranschlagten Kosten wesentlich überschritten werden, informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich.
(5) Zeichnungen, Planungen und Berechnungen des Auftragnehmers bleiben sein geistiges Eigentum. Sie dürfen ohne Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben oder für Leistungen anderer Unternehmen verwendet werden.
§ 3 Preise
(1) Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Gegenüber Verbrauchern sind alle Preise Endpreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Unternehmern verstehen sich die Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Leistungen, die nicht im Angebot enthalten sind und auf Wunsch des Auftraggebers oder wegen bei Angebotserstellung nicht erkennbarer Umstände zusätzlich erforderlich werden, werden nach vorheriger Absprache gesondert berechnet.
(3) Arbeiten nach Aufwand werden nach den im Angebot genannten Stundensätzen und Materialpreisen abgerechnet. Anfahrtskosten werden gesondert ausgewiesen.
(4) Für Einsätze im Notdienst außerhalb der regulären Geschäftszeiten sowie an Sonn- und Feiertagen werden Zuschläge berechnet, über die der Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten informiert wird.
§ 4 Zahlungsbedingungen
(1) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(2) Der Auftragnehmer kann für bereits erbrachte Leistungen Abschlagszahlungen nach § 632a BGB verlangen. Bei Verbraucherbauverträgen (§ 650i BGB) darf die Summe der Abschlagszahlungen 90 % der vereinbarten Gesamtvergütung einschließlich Nachträgen nicht übersteigen (§ 650m BGB).
(3) Bei größeren Aufträgen kann eine Anzahlung für Material vereinbart werden, insbesondere bei Sonderanfertigungen und auftragsbezogen bestelltem Material.
(4) Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Regelungen.
(5) Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Dies gilt nicht für Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis, insbesondere wegen Mängeln.
§ 5 Ausführung und Mitwirkung des Auftraggebers
(1) Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
(2) Verzögerungen durch höhere Gewalt, Lieferengpässe der Hersteller oder Großhändler, Witterung oder sonstige vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände verlängern vereinbarte Fristen angemessen. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich.
(3) Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die Arbeitsstelle zum vereinbarten Termin frei zugänglich ist und Strom, Wasser sowie Heizung, soweit erforderlich, unentgeltlich zur Verfügung stehen.
(4) Der Auftraggeber weist vor Beginn der Arbeiten auf verdeckt verlegte Leitungen (Strom, Gas, Wasser) sowie auf ihm bekannte Besonderheiten der Bausubstanz hin, z. B. Asbest oder statische Besonderheiten.
(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise durch qualifizierte Nachunternehmer ausführen zu lassen. Er bleibt gegenüber dem Auftraggeber für die vertragsgemäße Ausführung verantwortlich.
§ 6 Abnahme
(1) Nach Fertigstellung der Leistung ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
(2) Es gelten die gesetzlichen Regelungen zur Abnahme (§ 640 BGB). Eine fiktive Abnahme gegenüber Verbrauchern tritt nur ein, wenn der Auftragnehmer sie zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme in Textform auf die Folgen einer nicht erklärten oder ohne Angabe von Mängeln verweigerten Abnahme hingewiesen hat.
(3) Die Inbetriebnahme von Anlagen durch den Auftraggeber gilt als Indiz für die Abnahmereife.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Gelieferte Materialien und Geräte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers, soweit sie nicht durch Einbau wesentlicher Bestandteil eines Gebäudes geworden sind.
(2) Werden Gegenstände wesentlicher Bestandteil eines Grundstücks, ist der Auftragnehmer bei Zahlungsverzug berechtigt, diese auszubauen, soweit dies ohne wesentliche Beeinträchtigung des Baukörpers möglich ist. Die Kosten des Ausbaus trägt der Auftraggeber.
§ 8 Mängelansprüche
(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist.
(2) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei Arbeiten an einem Bauwerk fünf Jahre, im Übrigen zwei Jahre ab Abnahme.
(3) Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Arbeiten, die kein Bauwerk betreffen, ein Jahr ab Abnahme. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche nach § 9.
(4) Keine Mängel sind natürlicher Verschleiß, insbesondere an Dichtungen, Brennerteilen, Elektroden, Filtern und vergleichbaren Verschleißteilen, sowie Schäden durch unsachgemäße Bedienung, fehlende Wartung, Eingriffe Dritter oder ungeeignetes Wasser bzw. Brennstoff.
(5) Herstellergarantien bestehen unabhängig von den gesetzlichen Mängelrechten nach den Bedingungen des jeweiligen Herstellers.
§ 9 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Nachunternehmer des Auftragnehmers.
§ 10 Wartungsverträge
(1) Wartungsverträge haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Danach verlängern sie sich auf unbestimmte Zeit und sind mit einer Frist von einem Monat kündbar.
(2) Der Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweils vereinbarten Vertragsstufe. Reparaturen und Ersatzteile, die nicht im Leistungsumfang enthalten sind, werden gesondert berechnet; vereinbarte Rabatte werden dabei berücksichtigt.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 11 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen oder ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (z. B. Telefon, E-Mail, WhatsApp) geschlossen werden, sowie bei Verbraucherbauverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung, die dem Auftraggeber mit dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung übermittelt wird.
Wünscht der Verbraucher, dass mit den Arbeiten vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, muss er dies ausdrücklich verlangen. In diesem Fall hat er im Falle eines Widerrufs Wertersatz für die bis dahin erbrachten Leistungen zu leisten.
§ 12 Datenschutz
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Durchführung des Vertrages und im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Einzelheiten enthält die Datenschutzerklärung.
§ 13 Streitbeilegung
Der Auftragnehmer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen werden.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz des Auftragnehmers.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.